Prüfung auf Transportschäden – was ist zu tun?

  1. Die Ware muss direkt bei Anlieferung auf Schäden und Unversehrtheit der Verpackung geprüft werden.

  2. Benutzen Sie die beschädigte Ware NICHT, sondern belassen Sie Ware und Verpackung in dem Zustand, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befanden.

  3. Melden Sie den Schaden beim Verkäufer wie im Folgenden beschrieben:

  • Bitte unterscheiden Sie zunächst zwischen einem offenen Schaden (Verpackung beschädigt) und einem verdeckten Schaden (Verpackung einwandfrei / Inhalt beschädigt).

  • Bei einem offenen erkennbaren Schaden packen Sie die Ware bitte in Gegenwart des LKW-Fahrers aus und lassen Sie die Beschädigung auf dem Abliefernachweis / Lieferschein mit Datum und Uhrzeit vermerken sowie bescheinigen bzw. unterschreiben. Bitte notieren Sie auch das Kennzeichen des LKW.

  • Ein verdeckter Schaden ist dem Verkäufer unverzüglich schriftlich zu melden (spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen).

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